Geschützte Pflanzen
Ein Viertel aller
Pflanzenarten auf der Erde sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die
wahre Zahl dieser Pflanzen liegt vermutlich noch viel höher, da tausende
von Arten noch nicht entdeckt wurden. Unberührte Natur ist bei uns in Deutschland
sehr selten geworden, Hauptgefahren für die Pflanzen sind die Zerstörung
ihrer Lebensräume aber auch die moderne Landwirtschaft mit dem Einsatz von
Pestiziden.
Wir Menschen brauchen aber die Natur - ohne Pflanzen gäbe es kein Leben auf
der Erde, wir erfreuen uns an der Schönheit der Pflanzen und der Natur und
- viele Pflanzen enthalten Stoffe, die dem Menschen beispielsweise als Arzneimittel
nützlich sein können.
Pflanzenschutz heißt, die Lebensräume der Pflanzen dürfen nicht
zerstört werden und wir sollten die entsprechenden Pflanzen nur mit den Augen,
nicht aber mit den Händen bewundern und uns an ihrer Schönheit erfreuen.
In allen Staaten Mitteleuropas gibt es Gesetze und Verordnungen zum Schutz wildwachsender
Pflanzen (und selbstverständlich auch wildlebender Tiere). Diese Gesetze
legen sehr genau fest, welchen Arten geschützt sind und wie umfassend der
Schutz ist. So wird bei den Pflanzen bestimmt, ob sie vollkommen geschützt
sind oder nur einen teilweisen Schutz geniessen.
Wenn eine Pflanze vollkommen geschützt ist, so ist jegliche Veränderung,
wie zum Beispiel das Pflücken der betreffenden Pflanze verboten. Ist eine
Pflanze nur teilweise geschützt so betrifft das Verbot vielleicht nur die
Wurzeln der Pflanze und du darfst dir einzelne Blüten davon mit nach Hause
nehmen.
Sollte jemand dieses Gesetz übertreten so muss er mit Geldstrafen rechnen.
Naturschutzbestimmungen sind aber nicht nur auf bestimmte Pflanzenarten beschränkt,
sondern sie verbieten ganz allgemein die Zerstörung von wildwachsenden Pflanzen.
Auch ganze Gebiete werden unter Schutz gestellt - die Naturschutzgebiete. Hier
kann die Natur dann ungestört vom Eingriff des Menschen gedeihen.